Freitag, 1. März 2013

    HURRA DEUTSCHLAND

Bald könnte es geschafft sein...dann herrscht Ruhe im Land

Denn auch der BUNDESWAHRSAGER wird demnächst zwangsläufig und schweigend in den "Untergrund" gehen,
wenn die folgende "bloggerfreundliche" Neuerung das Internet endgültig revolutioniert...

Leistungsschutzrecht ist "der größte Schwachsinn aller Zeiten"
01.03.2013, 15:59 Uhr | AFP, dpa, dapd


Mit dieser Gesetzgebung kommt, zu den bereits bestehenden "Rechts-Unsicherheiten" in diesem unserem Lande, eine sehr gravierend neue ergänzend hinzu.

Was darf man, gemäss einer solchen Gesetzeslage, noch "zitieren", "verlinken" oder überhaupt problemlos für eigene Beiträge verwenden ?

Was nicht automatisch, willkürlich oder sogar hart an der Grenze des guten Geschmacks sofort als "urheberrechtswidrig", "abmahnfähig" und-oder vielleicht sogar "strafbar" gegen einen zurückgeschossen wird.

Der Verfasser hat selbst schon Erfahrungen mit -eindeutig- kommerziellen Interessen einer bestimmten Firma "Rechteverfolgung", die eine grössere Summe rauspressen wollte.

Und zwar, weil eine ihrer speziellen Suchmaschinen eine alte Datei auf einem server gefunden hatte, hinter der sich ein von mir selbst geschriebener Artikel verbarg.
Der jedoch seit Jahren nicht mehr online war und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auch nur für eine sehr kurze Zeit. Gelesen hat ihn sehr wahrscheinlich - fast niemand.

Die automatische Suchmaschine und die dahinterstehende "Abmahnabteilung" aber schon.
Denn es wurde in meinem Artikel aus anderen online-Artikeln zitiert und mit den direkten links die Quelle kenntlich gemacht. Ein eigener Fachartikel ist allerdings keine typische Abkupferei. 

Selbst der damals bemühte Fachanwalt hatte das Vorgehen der Profi-Presse-Abmahnabteilung nicht so ganz nachvollziehen können.
"Die sollten doch froh sein, dass Sie für die auch noch Werbung machen" - hatte der damals gesagt.   

Journalistische Aspekte zählten zum Sachverhalt in keinster Weise.
Zum Schluss des gegenseitigen Schriftwechsels soll meine Arbeit 
= der besagte offline-Artikel angeblich "wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt haben". Schön formuliert, wenn einem sonst nichts mehr einfällt. 

Man machte mich also zu so einer Art "Dr.Guttenberg", nur komplett ohne Doktortitel, dafür aber mit einem bösen Verstoss gegen das Zitatrecht = eine Unterabteilung des Urheberrechts. 

Ich fühlte mich seinerzeit als unbezahlter Freizeitschreiber übel "ge-STRUNZ-t" und habe abschliessend dem Chefredakteur noch einen Brief dazu geschickt.
Einen Brief eines ganz kleinen Journalisten an einen ganz grossen.

Keine Antwort ist auch eine - hätte mein Papi dazu gesagt.

In diesem Land hat man es inzwischen mit einem ganzen System einer Sorte Menschen zu tun, die man nur noch als rein kapitalorientiert kennzeichnen kann.

Alles andere dient vorrangig diesem Zweck
Der Rest ist allenfalls für die Talkshow und ein sehr naives Publikum.
Nicht wundern, wenn der Rest des Publikums immer mehr an die Wand gedrückt wird.

Also wenn schon Journalist, Blogger oder auch nur Freizeitschreiber - dann am sinnvollsten in der Kombination studierter Jurist mit Wirtschaftswissenschaftsabschluss.

Und am besten auch noch mit vielen guten Freunden in gehobenen Positionen.

Liegt nicht jedem, diese unsportliche Konstruktion.

Aber dann kann man auch gleich in die richtige Politik gehen und nur noch schreiben "lassen".

"Schutzrechte" und ähnliches...